Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 66: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Verfahren betreffend Revision Rechtsöffnung entschieden, dass die Beschwerde der AG in Liquidation abgewiesen wird, da sie nach Konkurseröffnung nicht mehr zur Führung des Verfahrens befugt ist. Die Beschwerde wurde als unbegründet und unzulässig erachtet, da die Revisionsklägerin keine konkreten Mängel im angefochtenen Entscheid benannt hat. Das Gericht legte fest, dass die zweitinstanzliche Entscheidgebühr von Fr. 300.- auf C. auferlegt wird, während dem Revisionsbeklagten keine Entschädigung zugesprochen wird. Der Beschluss wurde am 6. August 2013 vom Obergericht des Kantons Zürich gefällt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 66 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 11.10.2010 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 329 [...] 66 Ausschaffungshaft; Dublin-Verfahren; Konsumation von Wegweisungsentscheid.... |
Schlagwörter : | Wegweisung; Wegweisungs-; Person; Ausschaffungshaft; Migration; Kanton; Ausländerrecht; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Ausschaffungshaft; Dublin-Verfahren; Konsumation; Reist; Schweiz; Wegweisungsentscheid; Anordnung; Bundesamt; Asylgesuch; Vollzug; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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