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66 Ausschaffungshaft; Dublin-Verfahren; Konsumation von Wegweisungs- entscheid. Reist eine betroffene Person aufforderungsgemäss aus der Schweiz aus, gilt der zuvor erlassene Wegweisungsentscheid als konsumiert. Für die Anordnung einer Ausschaffungshaft muss zuerst ein neuer Wegweisungs- entscheid eröffnet werden. Davon ist auszugehen, wenn das Bundesamt für Migration der betroffenen Person mitteilt, dass das erneut einge- reichte Asylgesuch nicht an die Hand genommen werde, sie auszureisen habe und der Kanton Aargau weiterhin mit dem Vollzug der Wegweisung beauftragt sei (E. II./2.2.).
Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
11. Oktober 2010 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen F.N. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2010.106).